![]() Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen Landwirte erhalten für die Durchführung von besonders umweltschonenden Maßnahmen oder Bewirtschaftungsformen Ausgleichszahlungen für zusätzlich entstehende Kosten und Ertragsschwankungen. Finanziert wird das Programm aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen. Teilnehmende Landwirte schließen mit dem Land Hessen einen Bewirtschaftungsvertrag für den Zeitraum von in der Regel fünf Verpflichtungsjahren (01. Januar nach Antragsstellung bis 31. Dezember des fünften Verpflichtungsjahres) ab.Antragsformalitäten für das HALM
Die Antragsstellung wird zunächst auf der Grundlage eines Richtlinienentwurfes durchgeführt, da noch keine Zustimmung aus Brüssel vorliegt. Sofern sich im Rahmen des EU-Genehmigungsverfahrens noch Änderungen an den Förderrichtlinien ergeben sollten, werden die Antragssteller rechtzeitig informiert.
Überblick Fördermaßnahmen A. Förderung der Zusammenarbeit (Erarbeitung, Umsetzung und Begleitung von B. Ökologischer Landbau C. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau C.1. Vielfältige Kulturen im Ackerbau C.2. Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter C.3. Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur
D. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland
E. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen
H. Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen
Keine Doppelförderung möglich HALM-Anträge können nur gestellt werden, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. So können „ökologische Vorrangflächen“ (ÖVF) für das „Greening“ nicht über das HALM gefördert werden. Auch Flächen in Wasserschutzgebieten werden nur durch HALM bezuschusst, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist bzw. der Zwischenfruchtanbau rechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Weiterführende Links zu HALM Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Agrarumweltprogramm Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - Neues hessisches Agrarumweltprogramm HALM-Viewer http://www.wibank.de |
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Antragsfristen HALM für das Jahr 2017
- HALM-Zuwendungs-Anträge müssen bis zum 04. Oktober 2016 bei der Bewilligungsstelle des Landkreises eingereicht werden.
- Zuwendungsbescheide werden bis Ende 2016 zugeschickt.
- Bis zum 15. Mai jeden Jahres des Verpflichtungszeitraumes (also hier: 2017) muss durch den Landwirt zusätzlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Falls kein Auszahlungsantrag gestellt wird, verfallen die Zuwendungsanträge.
Die Auszahlungsbescheide und Auszahlungen erfolgen in der Regel nach Abschluss des Förderjahres, im Frühjahr des folgenden Jahres (also hier: 2018).